Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich anerkannter Kinderpfleger*

Für alle Interessierten mit einer Berufsreife...
Mit Ihrer Entscheidung für eine Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/-in erschließen Sie sich gute Zukunftsaussichten, um mit Kindern als Assistenzkraft in verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu arbeiten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss „Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in“ können Sie zudem die Voraussetzung erlangen, die Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieher/-in“ zu absolvieren.
* Genehmigung der Ausbildung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.
Als Staatlich anerkannter/anerkannte Erzieher/-in können Sie neben der Frühpädagogik auch in diversen Bereichen der Jugendarbeit, Kinder-und Jugendhilfe oder Schulen arbeiten.
An unserer Evangelischen Fachschule in Schwerinerhalten Sie dafür das passende Werkzeug an die Hand.
- Berufsreife
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachweist
- ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, deren Ausstellung nicht länger als drei Monate zurückliegt
- Ausbildungsbeginn: zum Schuljahresbeginn eines jeden Jahres
- Bewerbungen sind jederzeit möglich
- Praktische Ausbildung in geeigneten Kindertageseinrichtungen
- 2- bis 3-jährige Schulzeit
monatliches Schulgeld/Lehrgangsgebühren gemäß gültiger Schulgeldordnung
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Christine Peters
SchulleitungKlassen- und Lernbegleitung