Für alle Interessierten mit einer Berufsreife...

Mit Ihrer Entscheidung für eine Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/-in erschließen Sie sich gute Zukunftsaussichten, um mit Kindern als Assistenzkraft in verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu arbeiten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss „Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in“ können Sie zudem die Voraussetzung erlangen, die Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieher/-in“ zu absolvieren.

* Genehmigung der Ausbildung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.

Als Staatlich anerkannter/anerkannte Erzieher/-in können Sie neben der Frühpädagogik auch in diversen Bereichen der Jugendarbeit, Kinder-und Jugendhilfe oder Schulen arbeiten.
An unserer Evangelischen Fachschule in Schwerinerhalten Sie dafür das passende Werkzeug an die Hand.

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Mit der Berufsreife zum Traumberuf.
  • Berufsreife
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachweist
  • ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, deren Ausstellung nicht länger als drei Monate zurückliegt
  • Ausbildungsbeginn: zum Schuljahresbeginn eines jeden Jahres
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich
  • Praktische Ausbildung in geeigneten Kindertageseinrichtungen
  • 2- bis 3-jährige Schulzeit

monatliches Schulgeld/Lehrgangsgebühren gemäß gültiger Schulgeldordnung

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Christine Peters
Schulleitung
Klassen- und Lernbegleitung
Telefon: 0385 5219 10720 c.peters@dbz-mv.de
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