Ausbildungsbeginn ist jeweils zum Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien der Berufsschulen.

Berufsbegleitende Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieher/in ERZbb

Ausbildung in Vollzeit Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in SOAVZAusbildung in Vollzeit Staatlich anerkannte/r Erzieher/in ERZVZ
2 Schuljahre
Abiturienten und/oder Bewerbe/innen mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung erhalten die Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr SOA einzusteigen und damit um ein Jahr zu verkürzen.
2 Schuljahre
  
Ausbildung mit Ausbildungsvergütung Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige ENZ
4 Jahre in der Regel in Blockwochen
1. Abschnitt:
2 Jahre Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in (SOA)
 

2. Abschnitt:
2 Jahre Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (ERZ).

3 Jahre

 

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
SOAVZ

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung oder
  • Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife
  • nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind beizubringen:
  • logopädisches Gutachten
  • arbeitsmedizinisches Gutachten § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZVZ

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung oder
  • Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife
  • Abschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
  • nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind beizubringen:
  • logopädisches Gutachten
  • arbeitsmedizinisches Gutachten G 42
  • amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung und Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
  • Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife
  • nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind beizubringen:
  • logopädisches Gutachten
  • arbeitsmedizinisches Gutachten G 42
  • amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung oder Abitur
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse
  • Nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind weiterhin beizubringen:
  • Logopädisches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung aufgrund der Erstuntersuchung gemäß §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis eines Vertrages zwischen dem/der Bewerber/in und einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
SOAVZ

Die ersten zwei Jahre der Ausbildung (bei der verkürzten Ausbildung handelt es sich um das erste Jahr) werden mit dem/der „Staatlich geprüften Sozialassistent/in“ abgeschlossen.
Dieser Abschluss berechtigt zum Zugang zur Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“, die in den folgenden zwei Jahren abgeschlossen wird.

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZVZ

Mit dem bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ sind Einsatzmöglichkeiten als Fachkraft in diversen sozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-27 Jahren möglich. (Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Integrative Einrichtungen, Wohngruppen und Heime.

Die Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ in Vollzeit ist mit der Erlangung der Fachhochschulreife verbunden.

Die abgeschlossene Ausbildung berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule, z.B. in den Studiengängen Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik/Management B.A.

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

Die ersten zwei Jahre der Ausbildung werden mit dem/der „Staatlich geprüften Sozialassistent/in“ abgeschlossen. Dieser Abschluss berechtigt zum Zugang zur Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“, die in den folgenden zwei Jahren abgeschlossen wird.

Mit dem bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ sind Einsatzmöglichkeiten als Fachkraft in diversen sozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-27 Jahren möglich. (Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Integrative Einrichtungen, Wohngruppen und Heime.

Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ ist nicht mit der Erlangung der Fachhochschulreife verbunden.

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

Mit dem anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ sind Einsatzmöglichkeiten als Fachkraft in diversen Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren möglich. (Krippen, Kindergärten, Horten.

Die zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ ist nicht mit der Erlangung der Fachhochschulreife verbunden.

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
SOAVZ

Ja, es besteht die Möglichkeit, Bafög beim zuständigen Landesamt zu beantragen.
Weitere Förderungen sind für katholische Bewerber möglich. Anträge können an die Katholische Förderstiftung des Erzbistums Hamburg gerichtet werden.

Ausbildung in Vollzeit
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

ERZVZ

Ja, es besteht die Möglichkeit, das monatliche Schulgeld (Lehrgangsgebühren) einkommens- und vermögensunabhängig durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen.
Nähere Informationen gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de/Bafög

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

Ja, es besteht auch für den berufsbegleitenden Ausbildungsgang Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in die Möglichkeit, das monatliche Schulgeld (Lehrgangsgebühren) einkommens- und vermögensunabhängig durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen.
Nähere Informationen gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de/Bafög

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

Die Schüler/innen zum/zur „Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ sind während der dreijährigen Ausbildung bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung angestellt und erhalten Ausbildungsvergütung. Daher sind keine weiteren Förderungen möglich.

Für die Ausbildungsgänge in Vollzeit gelten die Ferienregelungen für Berufsschulen. Schüler/innen und Fachschüler/innen der berufsbegleitenden Ausbildung oder der Ausbildung mit Ausbildungsvergütung erhalten keine Ferien und unterliegen der Urlaubsregelung ihres jeweiligen Arbeitgebers.

Ja, das entspricht der berufsbegleitenden Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in

Neben Modulen zu „Entwicklung, Bildung und Erziehung“, „Entwicklung beruflicher Identität und professioneller Perspektiven“ und „Spiel“ gehören auch gesundheitsbezogene Fächer zur Ausbildung.
Ein Schwerpunkt liegt im künstlerischen Bereich. Module wie „Musikalisches und Instrumentales Gestalten“, „Kreatives Gestalten“ und Tanz und Theater im Modul „Ästhetische Bildung“ bereiten unsere Absolventen auf ihre berufliche Tätigkeit vor.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Module „Religion“ und „Religionspädagogik“. Diese Module sind in unserer Fachschule wichtig, da unsere Absolventen u.a. auf die Arbeit in evangelischen und katholischen Einrichtungen vorbereitet werden.

Nein. Wir können über Wohnungsgenossenschaften günstige Wohnungen empfehlen.

Der Anteil der Ausbildung, die durch Arbeit in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen absolviert wird, beträgt bei der vierjährigen und der verkürzten Ausbildung ca. ein Drittel. Grundsätzlich besteht während der gesamten Ausbildung ein enger Praxisbezug.

Die Schüler/innen zum/zur „Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ haben einen noch höheren praktischen Anteil, der bei ca. 50% liegt.

In der Regel beträgt die Unterrichtszeit 36 Stunden in der Woche. In Ausnahmefällen wie z.B. bei Projektwochen beträgt die Stundenzahl 40 Stunden.

Bei der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/-in findet in der Regel einmal monatlich eine Blockwoche statt. Im dritten und vierten Ausbildungsjahr sind auch ausgewählte Samstage notwendig, um die Gesamtstundenanzahl zu erreichen.

Die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0- bis 10-Jährigefindet ebenfalls in Blockwochen statt.
 

An jedem Montag beginnt um 8 Uhr der Tag mit einem von den Schüler/innen und Fachschüler/innen (SuS/FuF) im Klassenverband gestalteten Morgenkreis. Als Vorübung für den beruflichen Alltag wird gespielt, gesungen oder sich ausgetauscht.
Die Klassen treffen sich mit den Lernbegleitungen zum Unterricht, es besteht Präsenzpflicht. Der Unterricht findet dabei sowohl in linear-zielführender Form als auch in offenen, schüler*innenaktiven und problemorientierten Lehr- und Lernarrangements statt. Vorzugsweise wird mit der Verknüpfung dieser Methoden innerhalb der Unterrichtseinheiten gearbeitet.

Der Unterrichtstag endet um 15.30 Uhr.

Die SuS/FuF begehen u.a. kirchliche Feiertage, letzte Schultage vor den Ferien und das Schuljahresende sowie den Schuljahresbeginn mit selbstgestalteten Andachten und Gottesdiensten.
Es bestehen vielfältige Möglichkeiten für die Teilnahme an Projekten wie z.B. den Kinderkirchentagen und TEO - Tage ethischer Orientierung.
Projektwochen wie z.B. die „Ästhetische Bildung“, in der die SuS/FuF sich künstlerisch ausdrücken, wird von den SuS/FuF mit einer selbstgeplanten Aufführung für die Mitschüler/innen abgeschlossen.

Ja, die Schüler/innen und Fachschüler/innen (SuS/FuF) bringen sich durch den Schülerrat und in der Schulkonferenz aktiv in die Gestaltung des Schullebens ein.

Das Miteinander an unserer Schule gestaltet sich einander zugewandt, achtsam und tolerant. Schüler/innen und Fachschüler/innen und Lernbegleitungen begegnen sich auf Augenhöhe und gestalten die Lernprozesse gemeinsam.

Die evangelische Fachschule Schwerin arbeitet mit vielfältigen und kreativen Arbeitsmethoden. Diese finden sich in der organisatorischen Gestaltung des Lernprozesses mit Freiarbeitszeiten, Stationenlernen und Lernboxen und in der Gestaltung des gemeinsamen Miteinanders wieder.

Der Grundsatz des kompetenzorientierten Lernens wird durch ein eigenes System der Kompetenzeinschätzung umgesetzt. Ergänzt wird dieses System durch Lernentwicklungsgespräche, die die professionelle und persönliche Entwicklung der Schüler/innen und Fachschüler/innen zum Thema haben.

Der Schwerpunkt der religionspädagogischen Ausbildung bereitet unsere Schüler/innen und Fachschüler/innen einerseits auf die Arbeit in evangelischen und katholischen Einrichtungen vor. Andererseits haben wir uns zur Aufgabe gemacht, unsere Schüler/innen und Fachschüler/innen zu befähigen, Kinder und Jugendliche mit der Gestaltung von entsprechenden Aktivitäten und bei der Beantwortung von religiösen Fragen begleiten zu können.

Die Kosten der Ausbildung orientieren sich nach der jeweils gültigen Schulgeldordnung.

Fachschüler/innen, die nach der Ausbildung den Wunsch entwickeln, auch noch eine akademische Ausbildung zu absolvieren, können über einen Kooperationsvertrag mit der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) in Schwerin, bereits in der Ausbildung erste Informationen erhalten. Zu diesem Zwecke finden in unserem Hause regelmäßig Informationsveranstaltungen mit Professorinnen und Professoren der FHM statt.

Der erfolgreiche Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“inkl. der Fachhochschulreife erfüllt die Voraussetzungen für ein verkürztes Studium an der FHM in der Fachrichtung „Sozialpädagogik/Management B.A.“.