Hausordnung
Freundlichkeit, Respekt, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Achtung und Toleranz sind Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben. Die folgenden Regeln haben Schüler/innen und Fachschüler/innen (SuS/FuF) der Schule, Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gemeinsam für sich vereinbart:
Alle Lehrenden und Lernenden fühlen sich im gesamten Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Das gilt im besonderen Maße für die Küche sowie für die Toiletten.
Alle Lehrenden und Lernenden fühlen sich verantwortlich, mit dem Schuleigentum sorgsam umzugehen. Bei unsachgemäßer Nutzung und den daraus folgenden Beschädigungen oder Zerstörungen, ist Schadenersatz zu leisten. Defekte oder Mängel müssen umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.
Die Schule haftet grundsätzlich nicht für persönliche Dinge.
Die denkmalgeschützte Aula kann nur bei besonderen Anlässen mit Genehmigung der Schulleitung genutzt werden.
Fluchttüren - Raumzwischentüren - dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verstellt bzw. zugestellt werden.
Wasserkocher, Mikrowellen, Kaffeemaschinen etc. mit Prüfplakette dürfen ausschließlich in den Küchenzeilen an den dafür vorgesehenen Steckdosen verwendet werden.
Für die Bibliothek und die Küche gelten eigene Regelungen.
Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die zum Rauchen gewährten Orte sind stets sauber zu halten.
Handys, Smartwatches und private Unterhaltungselektronik bleiben im Unterricht ausgeschaltet und in der Tasche. Außer in der Selbstlernzeit, bei speziellen Arbeitsaufträgen oder bei besonderen Gründen können Ausnahmen durch die zuständige Lernbegleitung genehmigt werden.
Alle fühlen sich verantwortlich, sorgsam mit den historischen Fenstern um. Sitzen und Stehen auf den Fensterbänken und das Hinauslehnen aus den Fenstern sind nicht erlaubt.
Alle achten darauf, dass während der Heizungsperiode die Fenster geschlossen sind oder die Heizung abgedreht ist. Ganzjährig gilt, dass kein Licht in den Räumen brennt, die nicht genutzt werden.
SuS/FuF, die einen anderen Lernort außerhalb der Schule aufsuchen, melden sich im Sekretariat ab. SuS/FuF, die in der Schule in anderen Räumen als in im Klassenzimmer arbeiten, informieren die zuständige Lernbegleitung.
SuS/FuF melden nach Absprache mit der verantwortlichen Lernbegleitung / der Schulleitung Gäste im Sekretariat an.
Haustiere können nicht mit in die Schule gebracht werden. Ausnahmen können durch die Schulleitung genehmigt werden.
ln Gefahrensituationen folgen wir verantwortungsbewusst dem Alarmplan und den Anweisungen der Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter.
Nach der letzten Stunde stapeln die SuS/FuF in den Klassenräumen alle Stühle hoch und entsorgen alles, was nicht zum Unterrichtsgeschehen gehört, wie z.B. Flaschen, Essensreste, Geschirr usw. Pro Stapel sollen in der Regel sechs Stühle nicht überschritten werden.
Die Lernbegleiter/-innen wischen nach dem Unterricht die Tafel ab / schalten das Smartboard ab. Die verantwortlichen SuS/FuF in den Klassen schließen nach Unterrichtsschluss die Fenster und geben die Hinweise zum Verlassen eines sauberen Raumes. Grundsätzlich sind die Tische frei zu räumen und nach Unterrichtsschluss feucht abzuwischen.
"Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert. Untersagt ist:
a. Das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen, Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte und Gewaltbereitschaft verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder demonstrieren. Zu den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts und sonstige Oberbekleidung, Schals, Gürtel, Hosenträger, Anhänger, Zeichnungen. Hierzu gehören weiterhin handschriftliche Verwendungen, Handy-Kiingeltöne und -Logos, Ton- und Bildträger, sowie Internet-Seiten.
b. Das Tragen von Springerstiefeln und Bekleidungsmarken, die in der extremistischen (Jugend-) Szene einen symbol-oder bekenntnishaften Charakter haben oder sogar verboten sind."
(Stand: 7 .6.2016 osz-qegen-rechts.de/uploads/media/hausordnungen 02b.pdf)
Von der Schulkonferenz beschlossen: Schwerin, 26. September 2023
Heike Harder Christine Peters
Geschäftsführung Schulleitung





