Freundlichkeit, Respekt, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Achtung und Toleranz sind Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben. Die folgenden Regeln haben Schüler/innen und Fachschüler/innen (SuS/FuF) der Schule, Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gemeinsam für sich vereinbart:

Jede (r) Einzelne fühlt sich im Klassenraum, im Schulgebäude- auch auf den Toiletten und auf dem gesamten Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Das gilt auch in besonderem Maße für die Küche und die Küchenzeilen.

Jede (r) Einzelne achtet darauf, mit dem Schuleigentum sorgsam umzugehen. Bei unsachgemäßer Nutzung und den daraus folgenden Beschädigungen oder Zerstörungen, ist Schadenersatz zu leisten. Defekte oder Mängel melden wir umgehend dem Sekretariat.

Die Schule haftet grundsätzlich nicht für persönliche Dinge.

Die denkmalgeschützte Aula kann nur bei besonderen Anlässen mit Genehmigung der Schulleitung genutzt werden.

Fluchttüren - Raumzwischentüren - dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verstellt bzw. zugestellt werden.

Wasserkocher, Mikrowellen, Kaffeemaschinen etc. mit Prüfplakette dürfen ausschließlich in den Küchenzeilen an den dafür vorgesehenen Steckdosen verwendet werden.

Für die Bibliothek und die Küche gelten eigene Regelungen.

Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Jede (r) Einzelne lässt Handys und private Unterhaltungselektronik im Unterricht ausgeschaltet und in der Tasche. Außer in der Selbstlernzeit, bei speziellen Arbeitsaufträgen oder bei besonderen Gründen können Ausnahmen durch die zuständige Lernbegleitung genehmigt werden.

Jede (r) Einzelne geht besonders sorgsam mit den historischen Fenstern um. Sitzen und Stehen auf den Fensterbänken und das Hinauslehnen aus den Fenstern sind nicht erlaubt.

Jede (r) Einzelne achtet darauf, dass während der Heizungsperiode die Fenster geschlossen sind oder die Heizung abgedreht ist. Ganzjährig gilt, dass kein Licht in den Räumen brennt, die nicht genutzt werden.

Jede (r) Einzelne, die/der einen anderen Lernort aufsucht, meldet sich in den dafür vorgesehenen Listen schriftlich ab. Jede (r) Einzelne, der in der Schule in anderen Räumen als in ihrem/seinem Klassenzimmer arbeitet, informiert die zuständige Lernbegleitung.

Jede (r) Einzelne meldet nach Absprache mit der verantwortlichen Lernbegleitung Gäste im Sekretariat an.

Haustiere können nicht mit in die Schule gebracht werden. Ausnahmen können durch die Schulleitung genehmigt werden.

ln Gefahrensituationen folgen wir verantwortungsbewusst dem Alarmplan und den Anweisungen der Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter.

Nach der letzten Stunde stapelt jede (r) Einzelne in den Klassenräumen seinen Stuhl hoch, entsorgt alles, was nicht zum Unterrichtsgeschehen gehört, wie z.B. Flaschen, Essensreste, Geschirr usw. Pro Stapel sollen in der Regel sechs Stühle nicht überschritten werden.

Der / die Verantwortliche wischt die Tafel ab, schließt die Fenster und gibt die Hinweise zum Verlassen des Raumes. Grundsätzlich sind die Tische frei zu räumen und nach Unterrichtsschluss feucht abzuwischen.

"Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert. Untersagt ist:

a. Das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen, Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte und Gewaltbereitschaft verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder demonstrieren. Zu den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts und sonstige Oberbekleidung, Schals, Gürtel, Hosenträger, Anhänger, Zeichnungen. Hierzu gehören weiterhin handschriftliche Verwendungen, Handy-Kiingeltöne und -Logos, Ton- und Bildträger, sowie Internet-Seiten.

b. Das Tragen von Springerstiefeln und Bekleidungsmarken, die in der extremistischen (Jugend-) Szene einen symbol-oder bekenntnishaften Charakter haben oder sogar verboten sind."
(Stand: 7 .6.2016 osz-qegen-rechts.de/uploads/media/hausordnungen 02b.pdf)

Von der Schulkonferenz beschlossen: Schwerin, 07. Juli 2020